Feuerwehren in Deutschland

In der Bundesrepublik Deutschland liegt das Feuerwehrwesen in der Gesetzgebungskompetenz der Länder. Während die technische Ausstattung und Ausbildung aufgrund bundeseinheitlicher Feuerwehr-Dienstvorschriften und Normen nahezu einheitlich sind, ergeben sich hinsichtlich der Organisation und der Finanzierung zahlreiche Unterschiede. Die deutschen Feuerwehren sind jedoch im Deutschen Feuerwehrverband zusammengeschlossen. Sitz des Dachverbandes der deutschen Feuerwehren ist Berlin.
In Bayern kümmern sich rund 320.000 ehrenamtliche Feuerwehrleute bei fast 7.800 Freiwilligen Feuerwehren in Städten und Gemeinden um den Brandschutz. Gegen den roten Hahn kämpfen auch rd. 250 Berufs-, Werk- und Betriebsfeuerwehren.

Sie ist bundesweit über die zentrale Notrufnummer 112 erreichbar.

Deutschland verfügt im Rahmen der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr über ein flächendeckendes System von Feuerwehren. Da die Gesetzgebungskompetenz für das Feuerwehrwesen bei den Ländern liegt,  bestehen hinsichtlich der Organisation und der Finanzierung zahlreiche Unterschiede.

Freiwillige Feuerwehren (FF),Anzahl: ca. 24.000Eine FF ist eine öffentliche Feuerwehr, die sich hauptsächlich aus ehrenamtlichen Mitgliedern zusammensetzt.

Werkfeuerwehren (WF)
Anzahl: ca. 900
Werkfeuerwehren sind staatlich angeordnete oder staatlich anerkannte private Feuerwehren zur Sicherung des Brandschutzes in großen Industriebetrieben. Sie bestehen aus haupt- oder nebenberuflichen Kräften. Auch eine Flughafen-Feuerwehr ist eine Werkfeuerwehr.

Betriebsfeuerwehren
Anzahl: ca. 300
Eine Betriebsfeuerwehr unterliegt weder staatlichen Auflagen noch ist sie  staatlich anerkannt. Sie wird z.B. aus versicherungstechnischen Gründen in solchen Betrieben aufgestellt, die noch nicht zur Einrichtung einer Werkfeuerwehr verpflichtet sind. Zumeist werden dafür Freiwillige aus eigenen Mitarbeitern rekrutiert.

Berufsfeuerwehren (BF)
Anzahl: ca. 100
Eine BF ist eine öffentliche, kommunale Feuerwehr, die in der Regel nur aus hauptamtlichen Einsatzkräften besteht.

Pflichtfeuerwehren
Anzahl: ca. 5
Die Pflichtfeuerwehr ist eine öffentliche Feuerwehr, die dann eingerichtet wird, wenn eine Freiwillige Feuerwehr nicht zustande kommt. Um den Brandschutz vor Ort dennoch zu gewährleisten, können in diesem Fall geeignete Personen von der Gemeinde zum Feuerwehrdienst verpflichtet werden.

Jugendfeuerwehren(DJF)
Die Deutsche Jugendfeuerwehr ist die Nachwuchsabteilung in einer Freiwilligen Feuerwehr.


Bundeswehr-Feuerwehr

Die Bundeswehr-Feuerwehr ist eine feuerwehrtechnische Einrichtung der Bundeswehr, die bei besonderen Gefahrenschwerpunkten aufgestellt wird. In der Regel übernehmen jedoch ortsansässige Feuerwehren den Brandschutz.

Der Personalstand der deutschen Feuerwehren beträgt aktuell etwa 1,1 Millionen Aktive. Zusätzlich sind 250.000 Personen in den Jugendfeuerwehren organisiert. Die Freiwilligenquote liegt bei 96%, der Anteil der Frauen bei 10%.

Die Feuerwehren in Deutschland leisten einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Bevölkerung; sie sind tragendes Element des Katastrophenschutzes. Ihre Aufgaben lassen sich unten den Schlagworten retten, löschen, bergen, schützen zusammenfassen, wobei unter „schützen“ vor allem Maßnahmen zu verstehen sind, die im Voraus die Entstehung, Ausbreitung und Auswirkung von Bränden verhindern oder minimieren sollen (vorbeugender Brandschutz).

Spitzenverband der deutschen Feuerwehren ist der Deutsche Feuerwehrverband (DFV).

Gemäß den Vorschriften des Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz (§ 12 ZSKG) ergänzt der Bund den Katastrophenschutz der Länder in den Aufgabenbereichen Brandschutz, Betreuung, ABC- und Sanitätswesen. Das gemeinsam mit den Ländern erarbeitete neue Ausstattungskonzept des Bundes sieht, neben der Konzentration auf Spezialfahrzeuge für besondere Gefahrenlagen, auch die Beschaffung ergänzender Einsatzfahrzeuge in den Bereichen Brandschutz und Betreuung als Unterstützungskomponente vor (Löschgruppenfahrzeuge, Gerätewagen Logistik Wasserversorgung, Gerätewagen Betreuung, Betreuungs-Kombi). Von den hochmodernen Fahrzeugen, die der Bund den Ländern dafür zur Verfügung stellt, werden insbesondere die Feuerwehren profitieren.

(Quelle: Bundesministerium des Innern)

Feuerwehren in Bayern

Das Feuerwehrwesen in Bayern ist Aufgabe der Gemeinden. Die Gemeinden müssen in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit gemeindliche Feuerwehren (Freiwillige Feuerwehren, Pflichtfeuerwehren und unter bestimmten Voraussetzungen Berufsfeuerwehren) aufstellen, ausrüsten und unterhalten sowie die notwendige Löschwasserversorgung bereitstellen.

Die Landkreise müssen in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit die für den Einsatz der gemeindlichen Feuerwehren überörtlich erforderlichen Fahrzeuge, Geräte und Einrichtungen beschaffen und unterhalten oder hierfür Zuschüsse gewähren.

Auch der Staat fördert den Brandschutz und den technischen Hilfsdienst durch Gewährung von zweckgebundenen Zuwendungen und durch die Einrichtung und die Unterhaltung der staatlichen Feuerwehrschulen.

Zu den Aufgaben der Feuerwehren zählen insbesondere der abwehrende Brandschutz und die zahlreichen technischen Hilfeleistungen, wie z.B. bei Autounfällen, Unfällen mit Gefahrstoffen und Hochwasser.
Die Feuerwehren können darüber hinaus freiwillige Aufgaben durchführen, wenn dadurch ihre Einsatzbereitschaft nicht beeinträchtigt wird.

In den Freiwilligen Feuerwehren leisten Gemeindebewohner, aber auch Personen, die in einer Gemeinde einer regelmäßigen Beschäftigung oder Ausbildung nachgehen, zwischen dem vollendeten 18. und dem vollendeten 63. Lebensjahr in der Regel ehrenamtlich Feuerwehrdienst. Jugendliche können sich ab dem vollendeten 12. Lebensjahr als Feuerwehranwärter einbringen.

Über die Aufnahme neuer Feuerwehrleute sowie Jugendlicher entscheidet in jedem Einzelfall der Kommandant der örtlichen Feuerwehr. Dieser prüft dabei auch die körperliche und geistige Eignung der Bewerber. Konkrete Informationen über die Feuerwehr am jeweiligen Wohnort kann man bei der zuständigen Gemeinde erhalten.

Die Gemeinden können unter bestimmten Voraussetzungen Ersatz für die notwendigen Aufwendungen verlangen, die ihnen durch Ausrücken, Einsätze und Sicherheitswachen gemeindlicher Feuerwehren entstanden sind.

Kostenpflichtig ist der Gefahrenverursacher oder der sonst zur Gefahrenbeseitigung Verpflichtete, z.B. wer Sicherheitswachen der Feuerwehr in Anspruch genommen oder vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Falschalarmierung ausgelöst hat.

(Quelle: Bayerisches Staatsministerium des Innern)